Mietwagen und Carsharing: Warum die Bonität überhaupt geprüft wird

Ein Mietwagen oder ein Carsharing-Fahrzeug ist für viele Menschen eine praktische Lösung: für den Urlaub, den Umzug oder die Zeit, in der das eigene Auto in der Werkstatt steht. Beide Modelle beruhen auf Vertrauen. Der Anbieter überlässt Ihnen ein Fahrzeug von erheblichem Wert und rechnet später ab. Deshalb kann im Rahmen der Anmietung eine Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit stattfinden.

Wie intensiv diese Prüfung ausfällt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Je nach Unternehmen kann die Absicherung über eine Kaution, eine Kreditkarte oder eine Bonitätsabfrage erfolgen. Ein pauschales „So läuft es immer“ gibt es nicht. Deshalb lohnt sich der Blick auf die konkreten Bedingungen des Anbieters, bei dem Sie buchen möchten.

Was bei der Anmietung geprüft wird

Kreditkarte, Kaution und Führerschein

Bei einer Anmietung spielen in der Regel drei Dinge eine zentrale Rolle: ein gültiger Führerschein, ein Mindestalter und eine Sicherheit für den Anbieter. Diese Sicherheit kann eine Kaution sein, die per Kreditkarte hinterlegt oder vorab überwiesen wird. Ob eine Kreditkarte zwingend erforderlich ist, hängt vom Anbieter und vom Fahrzeug ab. Je nach Buchung kann auch eine Debitkarte akzeptiert werden – oder eben nicht.

Wichtig zu wissen: Eine Kaution ist keine Gebühr. Sie wird hinterlegt und nach der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen. Die genauen Bedingungen stehen in den Mietbedingungen.

SCHUFA-Auskunft: Wann sie eine Rolle spielt

Eine SCHUFA-Auskunft kann bei der Anmietung eines Fahrzeugs oder bei der Eröffnung eines Carsharing-Kontos verlangt werden. Ob ein Anbieter tatsächlich eine Bonitätsauskunft einholt, ist unterschiedlich. Teilweise wird stattdessen mit einer Kaution gearbeitet. Auf welche Rechtsgrundlage der Anbieter eine solche Abfrage stützt, muss er in seinen Datenschutzhinweisen angeben. Was gilt, wenn allein ein automatisiertes Verfahren über Ihren Antrag entscheidet, lesen Sie weiter unten im Abschnitt zum Carsharing.

Der SCHUFA-Score in Kürze

Die SCHUFA gibt den Score in Punkten von 100 bis 999 an. Wer offene Zahlungsstörungen hat, also Rechnungen oder Raten trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt hat, fällt in die Klasse „Ungenügend“; für diese Personen berechnet die SCHUFA keinen Score. Wie die Klassen eingeteilt sind und warum Ihr eigener Wert bis Ende 2028 von dem abweichen kann, den ein Unternehmen nutzt, erklärt die SCHUFA auf ihrer Seite zum neuen SCHUFA-Score.

Mietwagen trotz negativer SCHUFA: Diese Wege kommen infrage

Kaution statt Kreditkarte

Wenn eine Bonitätsprüfung nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, kann eine höhere Kaution eine Lösung sein. Ob ein Anbieter darauf eingeht, ist eine Einzelfallentscheidung. Fragen Sie vor der Buchung nach, welche Sicherheiten möglich sind. Eine schriftliche Anfrage per E-Mail schafft Klarheit und Sie haben die Antwort dokumentiert.

Zahlungsart und Debitkarte prüfen

Nicht jede Anmietung setzt eine Kreditkarte voraus. Je nach Anbieter kann auch eine Debitkarte oder eine Zahlung per Überweisung möglich sein. Auch hier gilt: Die Bedingungen unterscheiden sich. Prüfen Sie vorab, welche Zahlungsmittel der Anbieter für die gewünschte Fahrzeugklasse akzeptiert.

Bürgschaft oder zweite Person

Eine Möglichkeit kann sein, dass eine zweite Person den Mietvertrag mitzeichnet oder als Bürge auftritt. Ob ein Anbieter das zulässt, ist unterschiedlich. Bedenken Sie: Wer bürgt, haftet im Ernstfall für die Forderungen. Klären Sie das vorher offen.

Anbieter und Konditionen vergleichen

Vergleichen Sie mehrere Anbieter und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Bedingungen zu Kaution, Zahlungsmitteln und Bonitätsprüfung. Es kann Anbieter geben, die statt einer SCHUFA-Abfrage mit einer höheren Kaution arbeiten. Rechnen Sie beide Varianten durch.

Carsharing trotz negativer SCHUFA

Beim Carsharing wird ein Nutzerkonto angelegt, über das Fahrten abgerechnet werden. Ob und wie der Anbieter die Bonität prüft, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Je nach Anbieter kann eine Kaution oder ein Mindestguthaben verlangt werden. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Bonitätsauskunft eingeholt wird.

Wenn Ihr Konto wegen einer negativen Bonitätsauskunft abgelehnt wird, lohnt sich die Nachfrage nach den Gründen. Verlangen Sie eine Begründung und prüfen Sie, ob die Entscheidung auf automatisierten Verfahren beruht. Nach Art. 22 DSGVO haben Sie in bestimmten Fällen das Recht auf eine menschliche Überprüfung.

So bereiten Sie die Anmietung vor

  • Unterlagen prüfen: Führerschein, Personalausweis und die akzeptierten Zahlungsmittel bereithalten.
  • Bedingungen lesen: Kaution, Mindestalter, Fahrzeugklasse und Bonitätsprüfung in den Mietbedingungen nachlesen.
  • Vorab fragen: Unklarheiten vor der Buchung per E-Mail klären und die Antwort aufbewahren.
  • Eigene Auskunft kennen: Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gibt Ihnen einen Überblick über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
  • Alternativen einplanen: Bahn, Bus, Taxi oder ein Fahrservice können eine praktikable Lösung sein, wenn die Anmietung nicht zustande kommt.

Ihre Rechte rund um die SCHUFA

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist der gesetzliche Weg. Stellen Sie fest, dass Daten falsch sind, können Sie deren Berichtigung verlangen. Unzulässig gespeicherte Einträge müssen gelöscht werden. Für die Speicherdauer gelten die gesetzlichen Vorgaben und die von der SCHUFA veröffentlichten Fristen.

Bei Fragen zu einer konkreten Ablehnung können Sie den Anbieter um Erklärung bitten. Verweist er auf eine Auskunftei, können Sie dort Auskunft über die verwendeten Daten verlangen.

Was Sie nicht tun sollten

Falsche Angaben bei der Anmietung oder beim Carsharing-Konto sind keine Lösung. Sie können den Vertrag angreifbar machen und im Ernstfall zu weiteren Problemen führen. Wer eine Bonitätsprüfung mit falschen Personalien oder fremden Daten umgehen will, riskiert ein Strafverfahren, etwa wegen Betrugs. Seriöse Wege sind die offene Nachfrage, eine Kaution oder eine Alternative zum Mietwagen.

Fazit

Eine negative SCHUFA bedeutet nicht automatisch, dass Sie nie wieder ein Mietfahrzeug nutzen können. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters und die Frage, welche Sicherheit Sie anbieten können. Klären Sie vorab, ob eine Bonitätsprüfung erfolgt, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden und ob eine Kaution möglich ist. So vermeiden Sie Überraschungen am Schalter – und wissen frühzeitig, ob Sie eine Alternative brauchen.