Kein Score in der Datenkopie – was dahintersteckt
Viele junge Verbraucher fordern zum ersten Mal eine Datenkopie bei der SCHUFA an, etwa vor dem Einzug in die erste eigene Wohnung oder vor dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Fehlt dort eine Punktzahl, kann das zwei sehr unterschiedliche Gründe haben: zu wenige Daten oder offene Zahlungsstörungen.
Der SCHUFA-Score wird in Punkten von 100 bis 999 angegeben und beruht auf 12 Kriterien. Nur bei offenen Zahlungsstörungen spricht die SCHUFA von der Klasse „Ungenügend“ – fehlende Daten sind ein eigener Fall.
Zu wenige Daten liegen laut SCHUFA vor, wenn eine Person der SCHUFA gar nicht bekannt ist oder erst seit weniger als sechs Monaten bekannt ist und noch keinen Bankvertrag hat. Das betrifft nach Angaben der SCHUFA rund 1,5 Prozent der Bevölkerung, darunter einige junge Erwachsene. Für Minderjährige berechnet die SCHUFA grundsätzlich keinen Score. Sobald ein laufender oder erledigter Bankvertrag vorliegt – dazu zählt schon ein Girokonto oder eine Kreditkarte –, kann nach Angaben der SCHUFA ein Score berechnet werden. Wer als Student oder Azubi ein eigenes Girokonto hat, bekommt also in aller Regel einen Score.
„Ungenügend“ bedeutet etwas anderes: Personen in dieser Klasse sind laut SCHUFA ihren Zahlungsverpflichtungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht nachgekommen, oder es liegen Einträge aus dem Schuldner- oder Insolvenzregister vor. Erst nach Begleichung der offenen Forderungen wird wieder ein Score ermittelt. „Ungenügend“ ist deshalb keine leere Akte, sondern ein Hinweis auf offene Zahlungsstörungen.
Die Score-Klassen von 100 bis 999 Punkten
Die SCHUFA ordnet den Punktwert in Klassen ein:
- Hervorragend: 776 bis 999 Punkte
- Gut: 709 bis 775 Punkte
- Akzeptabel: 642 bis 708 Punkte
- Ausreichend: 100 bis 641 Punkte
- Ungenügend: kein Score, weil offene Zahlungsstörungen trotz mehrfacher Mahnung oder Einträge im Schuldner- oder Insolvenzregister vorliegen
Zum Vergleich: Früher gab die SCHUFA den Basisscore in Prozent an, mit Werten von 0 bis 100 Prozent. Dieses Prozentmodell ist der frühere Stand. Heute ist die Darstellung in Punkten von 100 bis 999 maßgeblich.
Was über Studenten und Azubis gespeichert wird – und was nicht
In der SCHUFA können vertragsbezogene Informationen zu Ihrer Person gespeichert sein, etwa:
- Kontoinformationen zu einem Girokonto, das auf Ihren Namen läuft
- Kreditkarten und deren Rahmen
- Ratenkäufe und Ratenkredite
- Mobilfunk- und Internetverträge
- Leasingverträge
Nicht gespeichert werden Kontostände, einzelne Gehaltszahlungen oder Ihr Einkommen. Auch das BAföG ist eine staatliche Förderung und kein Bankkredit. Ein Studienkredit, den Sie bei einer Bank aufnehmen, kann dagegen als Kreditinformation geführt werden.
Was konkret zu Ihrer Person gespeichert ist, zeigt die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Prüfen Sie darin vor allem Adressdaten, Geburtsdatum und Vertragsangaben – falsche Einträge können Sie berichtigen lassen.
Übergangsfrist bis Ende 2028: Warum Werte abweichen können
Unternehmen haben laut SCHUFA eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Bis dahin kann der Wert, den Verbraucher in ihrer eigenen Auskunft sehen, von dem Wert abweichen, den ein Unternehmen für seine Entscheidung heranzieht. Das ist als Möglichkeit zu verstehen, nicht als feste Regel.
Für Studenten und Azubis heißt das: Eine Ablehnung ist kein Beweis für einen Fehler in den eigenen Daten. Fragen Sie beim Anbieter nach, welche Informationen zur Entscheidung herangezogen wurden.
Bonität aufbauen: Was junge Verbraucher selbst in der Hand haben
- Eigenes Girokonto führen. Ein Konto auf eigenen Namen ist die Grundlage für den Zahlungsverkehr. Rückbuchungen und offene Forderungen sollten Sie vermeiden.
- Verträge zuverlässig bedienen. Mobilfunk, Internet oder Ratenzahlungen: Rechnungen pünktlich und vollständig begleichen.
- Ratenkäufe sparsam einsetzen. Nur wenn es nicht anders geht – dann aber vollständig und termingerecht zahlen.
- Adressdaten aktuell halten. Nach einem Umzug die neue Anschrift beim Vertragspartner melden, damit die Daten in der Auskunft korrekt bleiben.
- Kreditanfragen bündeln. Im neuen SCHUFA-Score wirken sich Kreditanfragen nach Angaben der SCHUFA nicht mehr aus, und mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählen nur einmal. Weil Unternehmen bis Ende 2028 noch ältere Scores nutzen können, lohnt es sich trotzdem, Angebote gebündelt in kurzer Zeit zu vergleichen, am besten über Konditionsanfragen.
- Keine Bürgschaft auf Zuruf. Wird eine Bürgschaft in Anspruch genommen, kann daraus ein Zahlungsausfall entstehen.
Was den Score belastet
- Zahlungsverzug, der vom Vertragspartner gemeldet wird
- Daraus folgende Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Kredite, die nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden
Ob und wann ein Zahlungsverzug gemeldet wird, entscheidet der Vertragspartner – und nur, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine einzelne verspätete Zahlung führt deshalb nicht automatisch zu einem negativen Eintrag.
Häufige Fragen von Studenten und Azubis
Was bedeutet „Ungenügend“?
„Ungenügend“ ist die Klasse für Personen mit offenen Zahlungsstörungen: Rechnungen oder Raten wurden trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt, oder es gibt Einträge im Schuldner- oder Insolvenzregister. Dann berechnet die SCHUFA keinen Score, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Fehlt der Score dagegen nur, weil zu wenige Daten vorliegen, ist das keine Aussage darüber, wie Sie wirtschaften. Prüfen Sie in Ihrer Datenkopie, welcher Fall vorliegt.
Bekomme ich mit leerer Datenlage trotzdem einen Mobilfunkvertrag?
Das entscheidet der Anbieter. Ob er eine Kaution verlangt oder einen vorausbezahlten Tarif anbietet, liegt in seinem Ermessen. Einen Anspruch auf einen Vertrag zu Standardkonditionen gibt es nicht.
Zählt mein Nebenjob für den Score?
Einkommen ist kein Bestandteil der SCHUFA-Daten. Bei einem Kreditantrag prüft der Kreditgeber Ihr Einkommen jedoch selbst – dort kann ein regelmäßiger Nebenjob relevant sein.
Wie lange dauert es, bis ein Score berechnet wird?
Liegt ein laufender oder erledigter Bankvertrag vor, etwa ein Girokonto oder eine Kreditkarte, kann die SCHUFA nach eigenen Angaben einen Score berechnen – ganz gleich, wie lange Sie ihr bekannt sind. Das gilt nicht, solange offene Zahlungsstörungen vorliegen (Klasse „Ungenügend“). Ohne Bankvertrag wird in den ersten sechs Monaten kein Score berechnet. Danach berechnet die SCHUFA einen Score, weist anfragende Unternehmen aber darauf hin, dass bislang nur wenige Informationen vorhanden sind.
Fazit
Wer als Student oder Azubi volljährig ist, ein eigenes Girokonto hat und keine offenen Zahlungsstörungen, bekommt in aller Regel einen Score in Punkten von 100 bis 999, berechnet aus 12 Kriterien. Fehlt der Score, liegt das entweder an zu wenigen Daten oder an offenen Zahlungsstörungen – im zweiten Fall hilft nur, die offenen Forderungen zu begleichen. Bonität entsteht nicht durch einen einzelnen Vertrag, sondern durch Verlässlichkeit über die Zeit: pünktliche Zahlungen und korrekte Adressdaten. Prüfen Sie regelmäßig die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und lassen Sie falsche Angaben korrigieren.