Warum Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig prüfen sollten
Die Schufa speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Millionen Bundesbürgern. Doch nicht immer sind diese Daten korrekt. Veraltete Informationen, Namensverwechslungen oder bereits beglichene Forderungen, die fälschlicherweise noch als offen geführt werden, können den Score unnötig belasten. Ein niedriger Score führt oft zur Ablehnung von Mobilfunkverträgen, Krediten oder Mietanfragen. Daher ist es für Verbraucher essenziell, ihre Daten zu kennen und unberechtigte Schufa-Einträge löschen zu lassen.
Gesetzliche Speicherfristen: Wann verschwinden Daten automatisch?
Die Schufa löscht viele Einträge nach festen Fristen von selbst. Es ist jedoch wichtig, diese Fristen zu kennen, um im Zweifelsfall eine vorzeitige Korrektur einfordern zu können. Hier sind die wichtigsten Zeiträume:
- Anfragen zu Krediten: Diese werden taggenau nach zwölf Monaten gelöscht, sind aber nur für zehn Tage für Vertragspartner der Schufa sichtbar.
- Abgewickelte Kredite: Informationen über einen zurückgezahlten Kredit bleiben in der Regel drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung gespeichert.
- Forderungen mit Titeln: Einträge über titulierte Forderungen (z. B. Vollstreckungsbescheide) werden nach drei Jahren taggenau gelöscht, sofern die Forderung beglichen wurde.
- Restschuldbefreiung: Nach einem aktuellen Urteil des EuGH wurde die Speicherfrist für die Erteilung der Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz auf sechs Monate verkürzt.
So lassen Sie unberechtigte Schufa-Einträge löschen
Wenn Sie bei der Durchsicht Ihrer Daten Fehler entdecken, müssen Sie nicht warten, bis die Fristen ablaufen. Sie haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf Berichtigung falscher Daten.
Schritt 1: Die kostenlose Selbstauskunft anfordern
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf eine kostenlose Datenkopie von der Schufa. Diese können Sie einmal jährlich (oder in angemessenen Abständen) direkt bei der Schufa anfordern. Prüfen Sie das Dokument akribisch auf veraltete oder falsche Einträge.
Schritt 2: Beweise sammeln
Möchten Sie einen Eintrag löschen lassen, benötigen Sie Belege. Das können Kündigungsbestätigungen, Erledigungsvermerke von Gläubigern oder Zahlungsbelege sein. Ohne Nachweise wird die Schufa einen Eintrag nur selten entfernen.
Schritt 3: Kontakt zur Schufa und zum Gläubiger
Der effektivste Weg führt oft über beide Parteien. Schreiben Sie die Schufa schriftlich an und fordern Sie die Korrektur oder Löschung unter Beifügung der Beweise. Parallel dazu sollten Sie den Gläubiger (z. B. die Bank oder das Versandhaus) informieren. Der Gläubiger ist verpflichtet, die Erledigung oder den Fehler an die Schufa zu melden.
Was tun, wenn die Schufa die Löschung ablehnt?
In manchen Fällen weigert sich die Schufa, einen Eintrag zu entfernen, da sie die Meldung des Gläubigers für rechtmäßig hält. Wenn Sie jedoch sicher sind, dass der Eintrag unberechtigt ist, stehen Ihnen weitere Wege offen:
- Der Schufa-Ombudsmann: Dieses neutrale Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos und kann bei Streitigkeiten vermitteln.
- Landesbeauftragte für Datenschutz: Da die Schufa ein privates Unternehmen ist, unterliegt sie der Aufsicht der Datenschutzbehörden. Eine Beschwerde kann hier Bewegung in die Sache bringen.
- Rechtlicher Beistand: In komplexen Fällen kann ein spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wichtig: Drohen Sie nicht sofort mit dem Anwalt. Oft lassen sich Missverständnisse durch eine sachliche Darstellung und die Vorlage von Belegen direkt mit dem Kundenservice der Schufa klären.
Fazit: Proaktives Handeln schützt die Bonität
Die Pflege der eigenen Bonität ist kein einmaliges Ereignis, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Durch das regelmäßige Kontrollieren der Schufa-Daten und das konsequente Löschen unberechtigter Einträge sichern Sie sich Ihre finanzielle Handlungsfreiheit. Nutzen Sie Ihr Recht auf die kostenlose Datenkopie und reagieren Sie sofort, wenn Fristen nicht eingehalten werden oder Daten fehlerhaft sind.