Was ist eine Mietbürgschaft und warum wird sie verlangt?

Eine Mietbürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung, bei der eine dritte Person (der Bürge) gegenüber dem Vermieter dafür einsteht, dass der Hauptmieter seine Mietzahlungen und sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt. Vermieter fordern eine Bürgschaft häufig dann, wenn der potenzielle Mieter keine ausreichende Bonität nachweisen kann – etwa weil er keine Schufa-Auskunft vorlegen möchte, ein geringes Einkommen hat oder sich in der Probezeit befindet. Die Bürgschaft dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter zahlungsunfähig wird.

Anders als eine Mietkaution, die der Mieter selbst hinterlegt, übernimmt bei der Bürgschaft eine andere Person die Haftung. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Arbeitgeber sein. Wichtig zu wissen: Eine Mietbürgschaft ist rechtlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, der Vermieter kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Hauptmieter verklagen zu müssen.

Wie wirkt sich eine Mietbürgschaft auf die Schufa des Bürgen aus?

Grundsätzlich wird eine Mietbürgschaft nicht automatisch in der Schufa gespeichert. Die Schufa erfasst in der Regel nur Kreditverträge, Kreditkarten, Girokonten, Leasingverträge und ähnliche finanzielle Verpflichtungen. Eine Bürgschaft ist eine sogenannte Eventualverbindlichkeit – sie wird also nicht als laufende Belastung gemeldet, solange der Bürge nicht tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Dennoch kann eine Mietbürgschaft Ihre Bonität indirekt beeinflussen. Wenn Sie selbst einen Kredit oder eine Finanzierung beantragen, fragt die Bank nach Ihren bestehenden Verpflichtungen. In der Selbstauskunft müssen Sie angeben, ob Sie für andere Personen gebürgt haben. Die Bank wird diese Eventualverbindlichkeit in ihre Kreditwürdigkeitsprüfung einbeziehen, da im Ernstfall Zahlungen auf Sie zukommen könnten. Das kann dazu führen, dass Ihre Kreditwürdigkeit als geringer eingestuft wird, selbst wenn die Bürgschaft nie aktiviert wurde.

Wird die Bürgschaft in der Schufa des Hauptmieters gespeichert?

Nein, die Bürgschaft selbst wird nicht in der Schufa des Hauptmieters vermerkt. Allerdings kann der Vermieter eine Schufa-Auskunft des Hauptmieters verlangen, um dessen Bonität zu prüfen. Wenn der Hauptmieter bereits negative Einträge hat, kann eine Bürgschaft helfen, den Vermieter dennoch zu überzeugen. Die Bürgschaft verbessert jedoch nicht den Schufa-Score des Hauptmieters – sie ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter.

Was passiert, wenn der Hauptmieter nicht zahlt?

Wenn der Hauptmieter seine Miete nicht zahlt und der Vermieter den Bürgen in Anspruch nimmt, hat das direkte finanzielle Konsequenzen für den Bürgen. Der Bürge muss die ausstehenden Beträge übernehmen. Kommt er dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Vermieter ein Mahnverfahren einleiten und letztlich einen Titel erwirken. In diesem Fall droht ein negativer Schufa-Eintrag – nicht nur für den Hauptmieter, sondern auch für den Bürgen, da dieser nun selbst Schuldner geworden ist.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Bonität des Bürgen erheblich verschlechtern und sich auf zukünftige Kreditanfragen, Mobilfunkverträge oder sogar auf die Suche nach einer eigenen Wohnung auswirken. Deshalb ist es wichtig, die Risiken einer Mietbürgschaft sorgfältig abzuwägen.

Tipps für Bürgen: So schützen Sie Ihre Bonität

Wenn Sie sich dennoch bereit erklären, eine Mietbürgschaft zu übernehmen, sollten Sie einige Punkte beachten, um Ihre finanzielle Situation nicht unnötig zu gefährden:

  • Bürgschaft begrenzen: Vereinbaren Sie eine Höchstgrenze, z. B. auf einen bestimmten Betrag oder auf einen Zeitraum von 12 Monaten. So vermeiden Sie, unbegrenzt haften zu müssen.
  • Befristung festlegen: Legen Sie schriftlich fest, dass die Bürgschaft nach einer bestimmten Zeit endet, etwa wenn der Mieter eine feste Anstellung nachweist.
  • Nur bei Vertrauen bürgen: Übernehmen Sie eine Bürgschaft nur für Personen, deren Zahlungsverhalten Sie gut kennen und denen Sie vertrauen.
  • Schriftliche Vereinbarung: Lassen Sie sich die Bürgschaftserklärung schriftlich geben und prüfen Sie, ob sie als selbstschuldnerisch oder ausfallbürgschaft ausgestaltet ist. Eine Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen günstiger, da der Vermieter zuerst den Hauptmieter belangen muss.
  • Eigene finanzielle Reserven: Stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall in der Lage sind, die Bürgschaftssumme zu zahlen, ohne selbst in finanzielle Not zu geraten.

Alternativen zur Mietbürgschaft

Bevor Sie sich für eine Bürgschaft entscheiden, sollten Sie prüfen, ob es alternative Lösungen gibt, die Ihre Bonität weniger belasten:

  • Mietkautionsversicherung: Statt einer Bürgschaft kann der Mieter eine Mietkautionsversicherung abschließen. Dabei zahlt der Mieter eine einmalige oder monatliche Prämie an eine Versicherung, die im Schadensfall die Kaution übernimmt. Der Mieter muss keine Kaution hinterlegen, und der Bürge wird nicht belastet.
  • Bankbürgschaft: Eine Bankbürgschaft ist eine Bürgschaft durch ein Kreditinstitut. Der Mieter zahlt eine Gebühr, und die Bank übernimmt die Haftung. Allerdings verlangt die Bank in der Regel Sicherheiten oder eine gute Bonität des Mieters.
  • Höhere Mietkaution: Manche Vermieter akzeptieren eine höhere Kaution (z. B. das Dreifache der Monatsmiete) anstelle einer Bürgschaft. Das ist für den Mieter zwar teurer, aber der Bürge bleibt außen vor.
  • Mitmieter mit guter Bonität: Wenn ein Mitmieter mit einwandfreier Schufa in den Mietvertrag aufgenommen wird, kann das den Vermieter ebenfalls überzeugen.

Fazit: Mietbürgschaft mit Bedacht einsetzen

Eine Mietbürgschaft kann eine sinnvolle Lösung sein, um eine Wohnung zu bekommen, wenn die eigene Bonität nicht ausreicht. Für den Bürgen ist sie jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, die über die reine finanzielle Belastung hinausgehen. Zwar wird die Bürgschaft nicht direkt in der Schufa gespeichert, aber sie kann bei späteren Kreditanfragen als Eventualverbindlichkeit berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall führt die Inanspruchnahme zu einem negativen Schufa-Eintrag.

Überlegen Sie daher genau, ob Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten, und setzen Sie klare Grenzen. Prüfen Sie Alternativen wie Mietkautionsversicherungen, die oft die bessere Wahl sind. Wenn Sie sich für eine Bürgschaft entscheiden, lassen Sie sich die Konditionen schriftlich bestätigen und achten Sie auf eine Begrenzung von Betrag und Laufzeit. So schützen Sie Ihre eigene Bonität und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung.