Ein Ratenkauf, den Sie nie abgeschlossen haben. Eine Kreditanfrage, die Sie nie gestellt haben. Oder eine Adresse in Ihren Bonitätsdaten, an der Sie nie gewohnt haben. Solche Spuren können auf Identitätsmissbrauch hindeuten. Für Betroffene ist das nicht nur ein Datenschutzproblem, sondern kann auch die eigene Bonität berühren. Dieser Ratgeber erklärt, wie fremde Einträge entstehen können, wie Sie sie erkennen und welche Schritte sinnvoll sind.
Was Identitätsmissbrauch in Bonitätsdaten bedeutet
Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Daten, die ihnen Vertragspartner melden – etwa zu Krediten, Ratenzahlungen oder Konten. Werden diese Daten zu Verträgen erfasst, die eine andere Person unter Ihrem Namen abgeschlossen hat, entsteht der Eindruck, Sie hätten diese Verträge selbst geschlossen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jede ungewöhnliche Meldung ist automatisch ein Betrugsfall. Es kann sich auch um eine Verwechslung, einen Tippfehler bei Namen oder Geburtsdatum oder um eine veraltete Adresse handeln. In beiden Fällen gilt aber: Unrichtige Daten müssen korrigiert werden, und dafür haben Sie Rechte.
Wie Fremde in Ihrem Namen Verträge abschließen können
Für einen Vertragsabschluss braucht ein Unternehmen bestimmte Angaben zur Identität. Reichen Name, Geburtsdatum und eine Anschrift aus, kann eine andere Person diese Daten missbrauchen. Typische Wege sind:
- Daten aus geleakten Quellen: Werden persönliche Daten aus einem Datenabfluss im Netz veröffentlicht, können sie für Bestellungen oder Anfragen genutzt werden.
- Post mit persönlichen Angaben: Rechnungen, Kontoauszüge oder Vertragsunterlagen enthalten oft genau die Daten, die für eine Bestellung gebraucht werden.
- Ausweisdaten: Kopien oder Scans des Ausweises sind besonders sensibel, weil sie Name, Geburtsdatum und Anschrift bündeln.
- Zugangsdaten zu Online-Konten: Wer Zugriff auf ein Kundenkonto erhält, kann dort Bestellungen oder Änderungen auslösen.
Ein Identitätsmissbrauch bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Score sinkt. Entscheidend ist, welche Daten tatsächlich gespeichert wurden und ob daraus ein negativer Sachverhalt entsteht.
Welche Spuren in den Bonitätsdaten auftauchen können
Anfragen und Vertragsabschlüsse
Zu den auffälligsten Spuren gehören Anfragen, die Sie nicht ausgelöst haben, sowie erfasste Verträge, die Ihnen fremd sind. Prüfen Sie bei jeder Position: Passt der Zeitpunkt? Passt der Vertragspartner? Haben Sie dort jemals etwas bestellt oder beantragt?
Adress- und Namensdaten
Auch falsche oder veraltete Adressen können ein Hinweis sein. Wurde eine Adresse eingetragen, an der Sie nie gemeldet waren, sollten Sie das prüfen lassen. Gleiches gilt für abweichende Schreibweisen Ihres Namens oder ein falsches Geburtsdatum.
Erste Schritte: Was Sie sofort tun können
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern
Als erste Orientierung dient die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Damit verlangen Sie bei der Auskunftei eine Übersicht der zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Prüfen Sie die Angaben in Ruhe und notieren Sie jede Position, die Ihnen nicht zuzuordnen ist. Wichtig: Die Datenkopie enthält nicht zwingend jeden internen Score-Wert in derselben Form, in der ihn ein Unternehmen sieht.
Strafanzeige stellen
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand in Ihrem Namen Verträge abgeschlossen hat, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Sie dokumentiert den Vorgang und kann später als Nachweis dienen, dass Sie selbst nicht gehandelt haben. Zuständig ist in der Regel die Polizei; viele Dienststellen nehmen Anzeigen online entgegen.
Vertragspartner direkt informieren
Wenden Sie sich zusätzlich an das Unternehmen, das den Vertrag gemeldet hat. Teilen Sie schriftlich mit, dass der Vertrag nicht von Ihnen stammt, und bitten Sie um Prüfung sowie um Korrektur der Meldung. Eine schriftliche Bestätigung hilft Ihnen, den Vorgang nachzuhalten.
Falsche Einträge berichtigen und löschen lassen
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Sind gespeicherte Daten unrichtig, haben Sie nach Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung. Beschreiben Sie möglichst konkret, welche Angabe falsch ist und worauf sich Ihr Vortrag stützt – etwa mit einem Nachweis über Ihren tatsächlichen Wohnsitz oder einer Erklärung, dass Sie den Vertrag nicht geschlossen haben. Solange die Auskunftei die Richtigkeit prüft, können Sie nach Art. 18 DSGVO verlangen, dass die bestrittenen Daten nur eingeschränkt verarbeitet werden.
Löschung nach Art. 17 DSGVO
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung personenbezogener Daten verlangen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab, denn es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa wenn eine Speicherung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Die Auskunftei muss Ihnen mitteilen, wie sie mit Ihrem Antrag umgeht.
Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
Reagiert ein Unternehmen nicht oder nur unzureichend, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich an die Aufsichtsbehörde an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort, an Ihrem Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Verstoßes wenden. Eine Beschwerde ersetzt die direkte Korrektur nicht, sie ist ein zusätzlicher Weg.
Was der SCHUFA-Score mit Identitätsmissbrauch zu tun hat
Der SCHUFA-Score wird in Punkten von 100 bis 999 angegeben und beruht auf 12 Kriterien. Die Einordnung erfolgt in Klassen: Hervorragend 776–999, Gut 709–775, Akzeptabel 642–708 und Ausreichend 100–641. Die Klasse „Ungenügend“ bedeutet: Es liegen offene Zahlungsstörungen vor, deshalb berechnet die SCHUFA keinen Score. Genau das kann passieren, wenn unter Ihrem Namen bestellt und nicht bezahlt wurde. Bestreiten Sie eine solche Forderung deshalb schriftlich gegenüber dem Unternehmen und verlangen Sie die Löschung der Meldung.
Welchen Einfluss ein einzelner Eintrag auf den Score hat, lässt sich pauschal nicht sagen. Laut SCHUFA hat jedes der zwölf Kriterien eine eigene Punktspanne – am stärksten wiegen Zahlungsstörungen mit bis zu 264 Punkten. Die Formel ist im SCHUFA-Account offengelegt und lässt sich dort mit einem Erklärtool nachrechnen. Statt über einzelne Punkte zu spekulieren, ist es wichtiger, dass unrichtige Daten korrigiert werden.
Ein Hinweis zur Einordnung: Unternehmen haben laut SCHUFA eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Bis dahin kann der Wert, den Verbraucher selbst sehen, von dem Wert abweichen, den ein Unternehmen nutzt. Ein niedriger oder fehlender selbst angezeigter Wert ist also nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Ablehnung.
Vorbeugen: So schützen Sie Ihre Daten
- Datenkopie regelmäßig prüfen: Wer seine gespeicherten Daten kennt, erkennt fremde Einträge schneller.
- Post mit persönlichen Daten schreddern: Rechnungen und Kontoauszüge gehören nicht in den Papiermüll.
- Ausweiskopien sparsam einsetzen: Fragen Sie nach, warum eine Kopie benötigt wird und ob eine andere Bestätigung ausreicht.
- Passwörter unterscheiden: Für Kundenkonten bei Händlern und Finanzdienstleistern sollten Sie eigene, starke Passwörter verwenden.
- Kontoauszüge und Mahnungen lesen: Unbekannte Abbuchungen oder Mahnungen sind oft der erste Hinweis auf einen Missbrauch.
- Adressänderungen nachverfolgen: Bei einem Umzug sollten Sie prüfen, ob Vertragspartner die neue Anschrift korrekt erfasst haben.
Fazit
Identitätsmissbrauch kann Ihre Bonitätsdaten berühren. Entscheidend ist, dass Sie nicht abwarten, sondern die gespeicherten Daten prüfen, unrichtige Angaben belegen und deren Berichtigung verlangen. Mit der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, einer klaren schriftlichen Aufforderung an die Auskunftei und – bei Betrugsverdacht – einer Strafanzeige haben Sie die wichtigsten Werkzeuge in der Hand. Eine pauschale Garantie, wie schnell sich ein Score danach verändert, gibt es nicht; die Korrektur unrichtiger Daten ist aber der erste und wichtigste Schritt.